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Beim 3D Druck denken viele Leute automatisch an den Druck von Ersatzteilen. Auch ich habe schon das eine oder andere Ersatzteil für Geräte erstellt, für die von Seiten des Herstellers keine Ersatzteile mehr zur Verfügung gestellt wurden.
Nichtsdestotrotz stellt sich die Frage, ist es überhaupt erlaubt einfach so Ersatzteile zu drucken? Wenn das Ersatzteil für den Eigenbedarf entworfen und gedruckt wird, gibt es keine rechtlichen Probleme. Der Druck für jemand anderen, der das Teil selbst entworfen hat und für den eigenen Bedarf benötigt, ist eine Grauzone, stellt aber im Regelfall ebenfalls kein Problem dar. Der Entwurf und Vertrieb von Ersatzteilen ist ohne Einverständnis des Rechteinhabers jedoch gesetzeswidrig.
Es gibt viele verschiedene Punkte zu berücksichtigen wann und unter welchen Umständen Ersatzteile gedruckt werden dürfen oder auch nicht.
Bitte beachte unbedingt den Haftungsausschluss am Ende des Blog Beitrags.
Ist es erlaubt Ersatzteile zu drucken?
Solange das Ersatzteil für den Eigenbedarf entworfen und gedruckt wurde, stellt das in der Regel kein Problem dar. Auch wenn hier streng genommen Urheberrechte und Patente verletzt würden. Solange das Teil nicht gewerblich vertrieben, sondern ausschließlich für private Zwecke genutzt wird, wird im Regelfall niemand rechtliche Schritte einleiten.
Wenn also z.B. der Deckel eine Griffs einer Springschnur bricht, kannst du diesen ohne weiteres für dich selbst entwerfen und nachdrucken. Selbes gilt auch für verloren gegangene oder defekte Deckel von Mixer oder Scharniere für alte Möbelstücke. Solange du diese Teile für dich selbst oder eventuell noch für Personen innerhalb deiner Familie druckst und diese nicht vertreibst, ist alles ok.
Dasselbe gilt übrigens auch für die zugehörigen 3D Modelle. Solange diese bei dir bleiben und du diese nicht in irgendeiner Art und Weise online oder offline Dritten zur Verfügung stellst, bist du auf der sicheren Seite.
Vereinzelt gibt es auch Hersteller die 3D Modelle für Ersatzteile und zusätzliches Zubehör online zur Verfügung stellen. Manchmal gratis, manchmal gegen Bezahlung. Da die Dateien somit ganz bewusst vom jeweiligen Hersteller veröffentlich wurden, können die Teile auch bedenkenlos gedruckt werden. Das heißt jedoch nicht automatisch, dass diese Teile im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit vertrieben werden dürfen.
Zwei sehr renommierte Vertreter sind hier Miele und Ikea. Miele bietet unter dem Namen Miele 3D4U 3D Modelle für diverses Zubehör für Staubsauger und andere Produkte auf Thingiverse zum Download an. Ikea Israel bietet unter dem Projekt ThisAbles 3D Modelle für ausgewählte Möbelstücke an, um diese für gehandicapte Personen leichter verwendbar zu machen.
Darf ich Ersatzteile für andere drucken?
Wenn du das Ersatzteil sowohl entwerfen als auch drucken sollst, dann bist du in der Pflicht dich zu vergewissern, dass du hier keine Urheberrechts- oder Patentverletzungen begehst. Hier liegt die volle Verantwortung bei dir. Wenn du dich ausreichend abgesichert hast, spricht nichts dagegen. Lass dir eventuelle Zusagen jedoch auf jeden Fall schriftlich geben. Hast du keinerlei Zusagen, solltest du besser die Finger davon lassen.
Wenn dir eine andere Person das 3D Modell zur Verfügung stellt und du das Ersatzteil lediglich drucken sollst, ist es deine Aufgabe dich abzusichern und dir gegebenenfalls schriftlich bestätigen zu lassen, dass diese Person sichergestellt hat, dass diese alle Abklärungen hinsichtlich Urheberrecht und Patentrecht vorgenommen hat.
Ich persönlich habe es in beiden Fällen bisher so immer gehandhabt, wenn es ein Ersatzteil für einen Gegenstand war, welcher bereits 20 Jahre oder älter war, dann habe ich die Teile entworfen und auch gedruckt. Für Gegenstände dieses Alters, wie z.B. für dieses Ersatzzahnrad für einen alten Kassettenrecorder, bekommst du vom Hersteller in der Regel keine Ersatzteile mehr, sofern es den Hersteller selbst überhaupt noch gibt.
Bei jenen wenigen Herstellern, welche 3D Modelle für den Druck von Ersatzteilen und Zusatzzubehör zur Verfügung stellen, ist der Druck solcher Teile auch für Dritte im Regelfall erlaubt. Du darfst hier, natürlich nur im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, auch eine Aufwandsentschädigung für Material, etc. in Rechnung stellen.
Diese Teile darfst du jedoch in den seltensten Fällen als Basis eines Geschäftsmodells an Dritte verkaufen. Vergewissere dich unter welcher Lizenz das Modell veröffentlich wurde. Eine etwaige Abklärung mit dem Hersteller wäre zudem ebenfalls ratsam.
Ist es erlaubt 3D gedruckte Ersatzteile verkaufen?
Sofern du dich rechtlich abgesichert hast, also eine schriftliche Vereinbarung mit dem Hersteller selbst hast, ist das kein Problem. Wie bereits mehrmals erwähnt, natürlich nur im gewerblichen Rahmen.
Handelt es sich um Ersatzteile für alte Elektrogeräte, welche 20 Jahre oder älter sind, wie z.B. alte Tonbandgeräte, Plattenspieler, etc., ist es zumindest meiner persönlichen Meinung nach kein Problem. Vor allem dann nicht, wenn für diese Geräte Herstellerseitig keine Ersatzteile mehr zur Verfügung gestellt werden. Rechtlich ist es meinem Verständnis nach eher eine Grauzone. Im Zweifelsfall ist es aber sicher kein Fehler hier eine Rechtsvertretung oder den entsprechenden Hersteller zu kontaktieren, sofern es diesen noch gibt.
Bei all jenen Herstellern, die ihre 3D Modelle für Ersatzteile oder Zubehör zum 3D Druck zur Verfügung stellen, ist es nur in den seltensten Fällen erlaubt, diese Ersatzteile zu verkaufen. Das heißt aber nicht, dass dafür keine Aufwandsentschädigung für den Druck verlangt werden darf. Vergewissere dich unter welcher Lizenz das Modell veröffentlich wurde und kontaktiere im Bedarfsfall deine Rechtsvertretung, bevor du diese Teile zum Verkauf anbietest.
Darf ich 3D Modelle für Ersatzteile verkaufen?
Wenn du eine schriftliche Erlaubnis vom Inhaber des Urheberrechts bzw., wo zutreffend, vom Patentinhaber hast, dann darfst du die 3D Modelle natürlich soweit vereinbart verkaufen. Vorausgesetzt natürlich, dass du dies im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit tust.
Wenn du selbst ein Ersatzteil für einen alten Gegenstand bzw. ein altes Gerät entworfen hast, für welches von Seiten des Herstellers keine Ersatzteile mehr zur Verfügung gestellt werden, stellt das normalerweise kein Problem dar. Es schadet aber trotzdem nicht dieses Thema im Zweifelsfalle mit dem Hersteller abzuklären.
Sollte das 3D Modell vom Hersteller selbst zur Verfügung gestellt worden sein, muss unbedingt abgeklärt werden, unter welcher Lizenz das Modell veröffentlicht wurde und ob ein Verkauf erlaubt ist. Im Regelfall jedoch ist dies jedoch untersagt.
Darf ich 3D Modelle für Ersatzteile auf Plattformen hochladen und anderen zur Verfügung stellen?
Sofern du eine schriftliche Zustimmung des Urheberrechtsinhabers bzw. des Patentinhabers hast, darfst du auch das tun. Solange du die 3D Modelle auf den Plattformen nicht verkaufst, fällt hier auch der gewerbliche Rahmen weg.
Hast du selbst ein Ersatzteil für ein altes Gerät, ein altes Möbelstück oder sonst irgendeinen Gegenstand entworfen und auch mit dem Hersteller abgeklärt, dass du es online der Allgemeinheit zur Verfügung stellen darfst, dann kannst du das natürlich tun. Eine Möglichkeit neben den großen Portalen wie Thingiverse und MyMiniFactory ist das deutsche Projekt 3D Druck & Reparatur, welches sich auf das zur Verfügung stellen von Ersatzteilen spezialisiert hat.
Bei Herstellern, welche selbst die 3D Modelle zum Druck von Ersatzteilen zur Verfügung stellen, wäre es jedoch ratsam, den Hersteller dazu zu bringen, die Teile selbst auf der entsprechenden Plattform zu veröffentlichen. Dies ist deswegen sinnvoll, da hier auch sichergestellt ist, dass die Teile im Bedarfsfall durch den Hersteller aktualisiert wird.
Darf ich ein Ersatzteil verändern und dann verkaufen?
Auch wenn hierbei sichergestellt wurde, dass nicht gegen etwaige Patente und Geschmacks- bzw. Designmuster sowie Urheberrechte oder Markenrechte verstoßen wird, ist die rechtliche Lage nicht völlig klar. Vor allem dann, wenn dadurch dein Ersatzteil defekte und patentierte Geräte wieder funktionstüchtig gemacht werden, liegt hier möglicherweise eine Rechtswidrigkeit vor.
Auch in diesem Fall ist eine Kontaktaufnahme mit einer Rechtsberatung und/oder dem Hersteller bzw. Patentinhaber durchaus sinnvoll.
Muss ich die Haftung für Schäden durch 3D gedruckte Ersatzteile übernehmen?
Wofür du alleine schon aufgrund deines Rufes freiwillig Haftung übernehmen wirst, ist das von dir erstellte Ersatzteil. Sofern es nicht durch unsachgemäße Handhabung oder normaler Abnützung defekt wurde. In den meisten Fällen erstellt du ein Ersatzteil für ein ohnehin defektes Gerät. Der durch ein defektes oder nicht passendes Ersatzteil im Privatbereich entstehende Schaden ist daher im Normalfall überschaubar. Das Gerät bzw. das Möbelstück bleibt weiterhin defekt. Einzig die Aufwände für deine Dienstleistung könnten hier rückerstattet werden müssen.
Diese Aussage bezieht sich lediglich auf den Bereich der Endanwender. Wenn du Kleinserien von Ersatzteilen für jemanden druckst, kann dies natürlich ganz anders aussehen. In diesem Fall ist jedoch auf jeden Fall das Gespräch mit dem Geschäftspartner und im Bedarfsfall mit einem Rechtsbeistand zu suchen.
Haftungsausschluss
Die in diesem Blog Beitrag getätigten Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Nichtsdestotrotz spiegeln diese Angaben, wie öfter im Verlauf dieses Betrags geschrieben, im Wesentlichen meine eigene Meinung wider und sind nicht als Empfehlung zu verstehen. Diese Angaben haben keinerlei rechtlich gültige Aussagekraft.
Sollte eine der oben genannten Angaben angewendet werden, so geschieht dies ausdrücklich nach eigenem Ermessen der jeweiligen Person. AB3D übernimmt keine Haftung für etwaige dadurch entstandenen Sach- und/oder Personenschäden, sowie Urheberrechts- oder Patentverletzungen.
Im Zweifelsfall ist daher immer ein Rechtsbeistand und/oder der entsprechende Hersteller oder Patentinhaber zu konsultieren.